Das Leben hat immer mehr Fälle, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann.

Norbert Blüm

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Mit erheblicher Verzögerung hat Deutschland die EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz umgesetzt. Seit dem 02.07.2023 gilt das neue Hinweisgeberschutzgesetz, welches Hinweisgeber („Whistleblower“) vor Repressalien oder Vergeltungsmaßnahmen schützen soll, die sie aufgrund ihrer Meldungen erleiden könnten. Gleichzeitig soll es die Integrität von Unternehmen und die Einhaltung von Gesetzen fördern.

Nahezu unbemerkt ist die Tatsache, dass das Verbot der Benachteiligung von Hinweisgebern allgemein für alle Arbeitgeber gilt, unabhängig von ihrer Größe gilt. Es betrifft daher auch kleine und Kleinst-Unternehmen.

Zudem verpflichtet das Gesetz zu umfangreichen Maßnahmen, wie etwa die Einrichtung einer Meldestelle, die durchaus komplex sind.

Ein wichtiger Aspekt ist schließlich die Frage der Unternehmensführung und der Unternehmenskultur: Wie gehen wir mit Unregelmäßigkeiten und Regelverstößen im Unternehmen um? Wie schaffen wir eine Atmosphäre des „Aufeinanderaufpassens“ unter Kollegen?

Wir haben uns daher entschlossen, für interessierte Unternehmen Schulungen ihrer Mitarbeiter (Führungskräfte, sonstige Mitarbeiter, Mitglieder von Mitarbeitervertretungen, Meldestellenbeauftragte) anzubieten. Wenn Interesse besteht, wenden Sie sich bitte an Frau Valente (0681/9681920 oder per E-Mail info@schulien-arbeitsrecht.de). Die Schulung kann bei Ihnen im Betrieb stattfinden oder in unseren Räumlichkeiten in Saarbrücken. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein passendes Angebot.

Ihre Rechtsanwälte im Arbeitsrecht

Praxisnahe Rechtsberatung auf Augenhöhe

Unsere Kanzlei steht für eine praxisnahe und sprichwörtlich grenzüberschreitende Rechtsberatung in Saarbrücken. Unternehmen und Privatpersonen profitieren von unserer Expertise im Arbeitsrecht sowie den angrenzenden Rechtsgebieten. Wir begegnen unseren Mandanten auf Augenhöhe und legen großen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Den Fokus legen wir bei jedem Mandat auf eine ergebnisorientierte Lösung. Unseren hohen Qualitätsanspruch erfüllen wir durch die Spezialisierungen unserer Anwälte sowie durch regelmäßige Weiterbildungen. Dank einem engen Netzwerk aus deutschen, französischen und luxemburgischen Kollegen, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern können wir unseren Handlungsspielraum voll ausschöpfen.

Zukünftige Vorträge

Mobbing im Arbeitsrecht

bei einer Saarländischen Fortbildungsakademie in Neunkirchen

Vortrag "Schwerbehindertenrecht"

Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, haben neben den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen auch das Schwerbehindertenrecht des SGB IX zu beachten. Auf dieser Grundlage treffen den Arbeitgeber verstärkt Rechte und Pflichten, die er von Beginn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu beachten hat.


Ich zeigt auf, wie in der täglichen betrieblichen Praxis das Schwerbehindertenrecht umgesetzt wird, also welche Pflichten den Arbeitgeber bei der Einstellung von Schwerbehinderten treffen, welchen Anspruch ein schwerbehinderter Mensch auf angemessene Beschäftigung hat, welche präventiven Maßnahmen im Betrieb ergriffen werden müssen, wieviel Zusatzurlaub einem schwerbehinderten Mitarbeiter zustehen und für den Fall der Fälle: was bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu beachten ist.

Wir laden Sie recht herzlich ein zu unserer unentgeltlichen Präsenz-Veranstaltung

"Schwerbehindertenrecht"

Dienstag, 25.06.2024, 18.00 - 19.30 Uhr

Seminargebäude, IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Str. 9

Anmeldungen bitte direkt bei der IHK Saarland

IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Str. 9 in Saarbrücken

  • Recht des Betriebsübergangs
  • Unterstützung bei allen Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung
  • Antidiskrimmierungsfragen, insbesondere Unterstützung bei allen Fragen zu Stellenausschreibung, Bewerbungsverfahren und Einstellung
  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und sonstigen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen
  • arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Beratung in Entsendungsfällen; Gestaltung und Überprüfung entsprechender Vereinbarungen
  • Gestaltung und Überprüfung flexibler Arbeitszeitmodelle;Teilzeitrecht einschließlich der Durchsetzung berechtigter und Abwehr unberechtigter Verringerungs- und Verlängerungsforderungen
  • arbeitgeberseitige Geltendmachung von Entgeltfortzahlungskosten gegenüber Schädiger und deren Durchsetzung
  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen
  • Durchsetzung berechtiger und Abwehr unberechtigter Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen, z. B. bei Mobbing, Arbeitsunfällen
  • Klärung von Grenzgängerfragen
  • Beratung im Vorfeld von Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsvereinbarungen sowie deren Gestaltung, Unterstützung bei Massenentlassungen
  • Durchführung von Kündigungsschutzverfahren
  • Durchführung von Befristungsstreitigkeiten, Gestaltung zulässiger Altersgrenzenregelungen
  • Unterstützung bei allen Fragen zu betrieblicher und überbetrieblicher Mitbestimmung
  • Recht der Berufsbildung
  • öffentliches Dienstrecht
  • europäisches und internationales Arbeitsrecht

Weitere Rechtsgebiete:

Nach der ersten Kontaktaufnahme vereinbaren wir zeitnah den ersten Beratungstermin.

Unsere Kanzlei befindet sich in verkehrsgünstiger Lage in der Nähe der Autobahn A 620/Abfahrt Ostspange. Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Darüber hinaus verfügt unsere Kanzlei über einen behindertengerechten Zugang über den Hof.

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Eric Schulien GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft

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